Unser Standard-DPA, das automatisch für Kunden des Dienstes gilt.
Stand: 26.05.2026 · Version 1.0
Die Begriffe «personenbezogene Daten», «Verarbeitung», «Verantwortlicher», «Auftragsverarbeiter» und «betroffene Person» haben die in der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) festgelegte Bedeutung; entsprechende Begriffe in anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen haben die jeweils äquivalente Bedeutung. «Dienst», «Kunden-Materialien», «Anbieter» und «Kunde» haben die in unserem EULA festgelegte Bedeutung.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden ausschließlich zur Erbringung des im EULA beschriebenen Dienstes. Dieses DPA gilt, solange der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, und bleibt nach Beendigung für jeden Zeitraum wirksam, in dem personenbezogene Daten gemäß den Übergangsregeln des EULA noch vorgehalten werden.
Die Verarbeitung umfasst: Entgegennahme der Inhalte der Kundenwebsite; Spiegelung ausgewählter Seiten; Auslieferung der China-Spiegel-Website an Besucher aus Festlandchina; Erhebung von Betriebs-Logs und aggregierter Analytics; Betrieb der China-Spiegel-Website einschließlich gesetzlich verlangter Mitteilungen an Behörden.
Der Dienst ist für statische, informationelle Marketing-Inhalte vorgesehen. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten beschränken sich auf:
?biz=, ?source=, ?utm_*).Der Dienst ist nicht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), Zahlungsdaten, Authentifizierungsdaten, Gesundheits- oder biometrischer Daten vorgesehen. Der Kunde übermittelt solche Kategorien nicht über den Dienst, sofern keine ergänzende Vereinbarung unterzeichnet ist.
Der Anbieter:
Der Kunde ermächtigt den Anbieter, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies für die Erbringung des Dienstes erforderlich ist. Die aktuelle Liste wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert. Der Anbieter:
Der Anbieter sitzt in Festlandchina und nutzt Unterauftragsverarbeiter in den USA, der EU und anderswo. Für Übermittlungen aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz an den Anbieter oder in Länder ohne Angemessenheitsbeschluss inkorporieren die Parteien per Verweis die Standardvertragsklauseln (Modul 2: Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) der Europäischen Kommission, beschlossen in 2021/914, in der jeweils geltenden Fassung. Soweit einschlägig, gelten der UK International Data Transfer Addendum (IDTA) bzw. die schweizerischen Anpassungen mit der jeweiligen Rechts- und Aufsichtsbehörden-Wahl.
Der Kunde akzeptiert, dass die Erbringung des Dienstes naturgemäß Hosting in Festlandchina umfasst. Für etwaige Offenlegungs-, Einwilligungs- oder Anmeldepflichten zu grenzüberschreitenden Übermittlungen in seiner eigenen Rechtsordnung bleibt der Kunde gegenüber seinen Besuchern verantwortlich.
Der Anbieter unterstützt den Kunden zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen und soweit technisch möglich bei der Beantwortung verifizierter Anfragen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Datenübertragbarkeit hinsichtlich der unter diesem DPA verarbeiteten Daten. Anfragen betroffener Personen sind primär an den Kunden zu richten; dieser ist der Hauptansprechpartner.
Der Kunde kann höchstens einmal pro 12 Monate mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung dokumentarische Nachweise zur Einhaltung dieses DPA anfordern. Der Anbieter kann dies durch aktuelle Drittberichte (sofern vorhanden), Antworten auf Standardfragebögen (z. B. SIG, CAIQ) oder schriftliche Erklärungen erfüllen. Vor-Ort-Audits erfolgen auf Kosten des Kunden, in regulären Geschäftszeiten, in angemessenem Umfang und unter Vertraulichkeitsverpflichtungen. Zugriff auf Bereiche mit Daten anderer Kunden oder auf Einrichtungen von Unterauftragsverarbeitern, zu denen der Anbieter vertraglich keinen Zugang gewähren darf, kann verweigert werden; in solchen Fällen schafft der Anbieter angemessene Alternativen, um den berechtigten Anliegen des Kunden Rechnung zu tragen.
Bei Beendigung des Dienstes gibt der Anbieter — nach schriftlicher Wahl des Kunden — alle unter diesem DPA verarbeiteten personenbezogenen Daten innerhalb von 90 Tagen zurück oder löscht sie. Ausgenommen sind (a) personenbezogene Daten, deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist; sie werden weiter nach diesem DPA geschützt, und (b) anonymisierte oder aggregierte Daten, aus denen die betroffene Person nicht mehr identifizierbar ist.
Die Haftung jeder Partei unter diesem DPA unterliegt der im EULA festgelegten Gesamthaftungsobergrenze und den dortigen Ausschlüssen für mittelbare Schäden. Soweit zwingendes Recht eine abweichende Zuweisung verlangt, geht dieses Recht in dem dafür mindestens erforderlichen Umfang vor.
Bei Widersprüchen zwischen diesem DPA und dem EULA zu Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten geht dieses DPA vor. Bei Widersprüchen zwischen diesem DPA und einem auf den Dienst bezogenen, kundenspezifisch unterzeichneten DPA geht das kundenspezifisch unterzeichnete DPA vor.
Auf dieses DPA ist das im EULA bezeichnete Recht anwendbar. Soweit zwingendes Datenschutzrecht der Rechtsordnung einer betroffenen Person Rechte gewährt, die dieses DPA nicht abändern kann, gelten diese Rechte fort.
Die meisten Kunden brauchen keine Originalunterschrift. Mit Annahme unseres EULA beim Kauf oder mit der Beauftragung wird dieses DPA Bestandteil Ihres Vertrags.
Wünschen Sie eine unterzeichnete Papier- oder elektronische Fassung (DocuSign o. ä.), schreiben Sie an chinasiteready@autoinfra.cn mit dem Betreff «DPA request» und hängen ggf. Ihr Wunsch-Template an. Wir senden eine unterzeichnete Fassung innerhalb von fünf Werktagen zurück. Für die Unterzeichnung dieses DPA fallen keine zusätzlichen Kosten an.